Einstiegsgeld
Was und für wen ist Einstiegsgeld?
Mit dem Einstiegsgeld wird der berufliche Einstieg bzw. Wiedereinstieg finanziell unterstützt. Das Einstiegsgeld kann gezahlt werden, wenn aus der Arbeitslosigkeit heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.
Das Einstiegsgeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und wird in der Regel auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit weiter gezahlt.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld wird auf der Grundlage des monatlichen Regelbedarfs errechnet und darf diesen nicht überschreiten.
Wie lange wird gezahlt?
Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.
Wie bekommt man das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der zuständigen Arbeitsvermittlung im Jobcenter beantragt werden (schriftlich, persönlich, telefonisch).

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